AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Einleitung
Angebote, Lieferungen und Leistungen der Werbeagentur Creative Line in der Brunnenstr.111; 13355 Berlin-Deutschland erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehenden oder anderslautenden Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen hiervon bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Creative Line und dem Kunden. Gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten diese Bedingungen auch für künftige Geschäftsbeziehungen. Eines erneuten ausdrücklichen Hinweises auf deren Geltung bedarf es dazu nicht.
2. Angebot und Annahme (Vertragschluss)
2.1 Die Bestellung des Kunden ist rechtsverbindlich.
2.2 Angebote von Creative Line sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertragsschluss bedarf der schriftlichen Annahmeerklärung durch Creative Line. Dem stehen eine Auftragsbestätigung oder die tatsächliche Leistungserbringung gleich.
2.3 Bei einer Online-Bestellung erhält der Kunde eine automatisierte e-Mail-Bestätigung. Diese bestätigt den Zugang der Online-Bestellung auf dem Firmenserver und ist noch keine Auftragsbestätigung.
2.4 Ergänzungen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen zwischen Creative Line und dem Kunden bedürfen der Schriftform.
2.5 Sollte Creative Line das Angebot des Kunden an einen Drittunternehmer weitervermitteln, erfolgt ein entsprechender Hinweis. Der Vertrag kommt dann unmittelbar zwischen Kunden und Drittunternehmer zustande. Ansprüche des Kunden auf Lieferung und Leistung gegenüber Creative Line bestehen nicht.
2.6.Das Angebot erfolgt durch Creative Line per Fax und wird erst durch eine vom Angebotsempfänger unterschriebene und Creative Line per Fax zugegangene
Auftragsbestätigung wirksam.
3. Preise, Verpackung
3.1 Preise sind grundsätzlich Bruttopreise in EURO (€) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Die in besonderen Preislisten, Angeboten oder sonstigen Unterlagen für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder diesen Gleichgestellten genannten Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.3 Alle Preise verstehen sich ab Werk bzw. Lager ohne Verpackung. Die Preise für Verpackung und Versand werden gesondert kenntlich gemacht und dementsprechend berechnet.
4. Produktbeschreibungen
Angaben in Katalogen, Prospekten, Anzeigen und sonstiger - einschließlich
elektronischer - Medien sind unverbindlich, d. h. ohne Rechtsbindungswillen
von Creative Line abgegeben. Die in dortigen Angeboten genannten
Maße und Gewichte sind keine ca. - Angaben, sofern nicht ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet. Abbildungen und Zeichnungen in Angeboten
sind nur annähernd maßstabs- und detailgetreu, es sei
denn, diese sind ausdrücklich als maßstabs- bzw. detailgetreu
bezeichnet.
5. Liefer- und Leistungszeit
Die genannten Liefer- und Leistungstermine sind ca. -Termine. Eine
verbindliche Vereinbarung von Liefer- oder Leistungsterminen bedarf
der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund
höherer Gewalt oder Grund von Ereignissen, die Creative Line
die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu
zählen beispielsweise Naturkatastrophen, Arbeitskampfmassnahmen
oder Anordnungen durch Behörden), auch wenn sie bei Lieferanten
oder sonstig beteiligten Zulieferern von Creative Line eintreten,
hat Creative Line bei für bereits vereinbarte Fristen und Terminen
nicht zu vertreten. Sie berechtigen Creative Line, die Lieferung
oder Leistung für den Zeitraum der Dauer obiger Aktionen, zuzüglich
einer angemessenen Vorlaufzeit, hinauszuschieben. Wenn die Behinderung
im Sinne von Ziffer 5.2 mehr als 3 Monate andauert, sind beide Vertragsparteien
berechtigt, hinsichtlich des nicht erfüllten Teils ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn die andere
Vertragspartei hat an der Teillieferung kein Interesse. Verlängert
sich die Laufzeit nach Ziffer 5.2 oder wird Creative Line nach Ziffer
5.3 von der Leistungspflicht frei, kann der Kunde hieraus keine
Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände
kann sich Creative Line nur berufen, wenn der Kunde hiervon unverzüglich
in Kenntnis gesetzt wurde. Creative Line ist jederzeit zu Teillieferungen
oder Teilleistungen berechtigt, welche sofort in Rechnung gestellt
werden können. Die Einhaltung von Lieferfristen und -Terminen
setzt in jedem Falle die rechtzeitige Beibringung sämtlicher
vom Kunden zu beschaffender Unterlagen sowie Genehmigungen, Freigaben
usw. sowie den rechtzeitigen Zahlungseingang bezüglich bereits
vertraglich vereinbarter Anzahlungen voraus. Im Falle nicht rechtzeitiger
Erfüllung dieser Voraussetzungen, verlängern sich die
Fristen angemessen. Dies gilt nicht, wenn Creative Line die Verzögerung
zu vertreten hat. Bei Nichteinhaltung von Fristen und Terminen aus
anderen als den in Ziffer 5.2 genannten Gründen, ist der Kunde
berechtigt, Creative Line schriftlich eine angemessene Nachfrist
zu setzen; diese sollte 3 Wochen nicht unterschreiten. Nach fruchtlosem
Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich der
rückständigen Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten,
es sei denn, der Kunde hat an der Teillieferung kein Interesse.
Kommt Creative Line mit der Lieferung oder Leistung in Verzug, sind
Schadensersatzansprüche auf die Höhe des nachgewiesenen
Schadens beschränkt. Gerät der Kunde in Annahmeverzug
oder verzögert sich die Lieferung aus anderen Umständen,
die er zu vertreten hat, trägt der Kunde die Kosten für
eine etwaige Lagerhaltung; diese kann auch bei einem Dritten erfolgen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
6. Übergang der Gefahr
Für den Fall, dass es sich beim Kunden um Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder sonst diesen gleichgestellten Personen bzw. Institutionen handelt, erfolgt die Lieferung "ab Lager" unter Geltung des Incoterm "EXW" in der jeweils neuesten Fassung. Bei Verbrauchern tritt Gefahrübergang mit Übergabe der Ware ein. Dem stehen der Annahmeverzug oder die vom Kunden zu vertretende Verzögerung der Lieferung gleich. Auf Wunsch erfolgt der Versand der Ware im Namen und für Rechnung des Kunden. Die Wahl der Versandart liegt allein im Ermessen von Creative Line, soweit darüber keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird. Es wird keine Gewähr für die kostengünstigste Versandart übernommen. Sofern der Kunde dies wünscht, erfolgt auf Kosten des Kunden eine Versicherung gegen Transportrisiken.
7. Zahlungsmodalitäten
7.1 Zahlungen sind sofort fällig und ohne Abzug zu leisten. Für den Fall einer besonderen Fälligkeitsvereinbarung gilt diese. Zusatzkosten, welche ggf. mit der Zahlung des Kunden zusammenhängen, werden nicht übernommen.
7.2 Lieferungen erfolgen gegen Vorkasse oder per Nachnahme. Eine Lieferung auf Lieferschein bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
7.3 Skonto wird nur auf Grund besonderer Vereinbarung gewährt. Skontierfähig ist nur der Warenwert ohne Auslagen, Kosten und Umlagen.
7.4 Zahlungsverzug tritt, auch ohne vorheriger Mahnung, spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ein.
7.5 Tritt Zahlungsverzug ein, wird ein bereits gewährter Rabatt zurückgenommen. Der Kunde hat in diesem Falle den vollen Bruttobetrag zu entrichten.
7.6 Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
7.7 Die Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel erfolgt erfüllungshalber
und bedarf der Zustimmung von Creative Line; Diskontkosten bzw.
Wechselspesenkosten oder sonstige diesbezügliche Kosten trägt
der Kunde. In der Entgegennahme von Wechseln und Schecks liegt keine
Stundung der Forderung.
7.8 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, werden
Scheck oder Wechsel nicht eingelöst oder Zahlungen eingestellt,
werden sämtliche offenen Rechnungsbeträge unabhängig
von einer möglicherweise vereinbarten Stundung oder der Laufzeit
des Wechsels sofort zur Zahlung fällig. Das gleiche gilt bei
einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen
Verhältnisse des Kunden. Hierzu zählen insbesondere der
Antrag auf Eröffnung des Vergleichs-, Insolvenz- oder Konkursverfahrens.
In einem solchen Falle kann Creative Line die Erfüllung noch
ausstehender Lieferungen von der Bezahlung durch Vorkasse oder der
vorherigen Stellung von Sicherheiten abhängig zu machen. Kommt
der Kunde der Vorleistungspflicht nicht nach, ist Creative Line
nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten
oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
7.9 Sollten Zahlungen des Kunden erfolgen, werden diese nach § 366 BGB angerechnet. Für den Fall des Bestehens von Kosten - und Zinsansprüchen neben einer Hauptschuld, werden eingehende Zahlungen zunächst auf die Kosten, folgend auf die Zinsen und abschließend auf die Hauptschuld angerechnet (§ 367 BGB).
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Ist der Kunde Verbraucher, verbleibt das Eigentum an den gelieferten Waren so lange bei Creative Line, bis der Kunde die vollständige Bezahlung geleistet hat.
8.2 Im Übrigen bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen gegen den Kunden Eigentum von Creative Line. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung.
8.3 Eine Verarbeitung oder Umbildung erfolgt unter Ausschluss des § 950 BGB für Creative Line als Hersteller. Eine Verpflichtung für Creative Line wird dadurch nicht begründet. Erlischt das Eigentum von Creative Line an der Vorbehaltsware durch Verbindung oder Vermischung (§§ 947, 948 BGB), wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung an Creative Line übergeht. Der Kunde ist zur handelsüblichen unentgeltlichen Verwahrung des (Mit-) Eigentums von Creative Line verpflichtet. Ware, an der Creative Line (Mit-) Eigentum zusteht, ist Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen.
8.4 Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes ist der Kunde berechtigt, Vorbehaltsware weiter zu veräußern. Eine weitergehende Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Vermietung der Vorbehaltsware sowie deren Verbringung ins Ausland ist dem Kunden nicht gestattet, außer Creative Line hat dies vorher schriftlich gestattet. Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an Creative Line ab, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund eine Weiterveräußerung erfolgt ist. Creative Line erklärt hiermit die Annahme der Abtretung. Der Kunde wird ermächtigt, die an Creative Line abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Ein Widerruf der Einziehungsermächtigung ist zulässig, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
8.5 Verhält sich der Kunde vertragswidrig - so insbesondere Zahlungsverzug - ist
Creative Line zum Rücktritt vom Vertrag und zur Zurücknahme der Vorbehaltsware berechtigt. Dazu hat der Kunde Mitarbeitern von Creative Line oder einem von
Creative Line beauftragten Dritten Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren und den unmittelbaren Besitz daran zu verschaffen sowie ggf. bestehende Herausgabeansprüche gegen Dritte abzutreten. Kosten der Rückholung sind vom Kunden zu tragen.
8.6 Nach dem Rücktritt vom Vertrag ist Creative Line zur Verwertung des Vorbehaltsgutes berechtigt. Der Verwertungserlös wird - abzüglich angemessener Verwertungskosten - auf die noch bestehenden Verbindlichkeiten des Kunden angerechnet. Abgetretene Forderungen kann Creative Line nach dem Rücktritt unmittelbar bei dem Dritten einziehen. Zu diesem Zweck ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, dem Dritten die Abtretung bekannt zugeben und Creative Line die zur Einziehung der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen sowie die erforderlichen Unterlagen herauszugeben.
8.7 Bei Zugriffsversuchen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von Creative Line hinzuweisen und Creative Line unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Die durch Gegenmaßnahmen entstehenden Kosten und Schäden hat der Kunde zu tragen, soweit diese bei dem Dritten nicht einbringlich sind.
8.8 Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Betrag der zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, ist Creative Line auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe der Sicherheiten verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Creative Line.
9. Gewährleistung
9.1 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder diesen gleichgestellt, so ist er verpflichtet, die Ware umgehend nach Erhalt zu prüfen. Hierbei festgestellte Mängel hat er Creative Line unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzuzeigen. Entscheidend ist der rechtzeitige Zugang dieser Rüge bei Creative Line. Versteckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. Verletzt ein Kaufmann diese Obliegenheiten, entfallen seine Gewährleistungsrechte.
9.2 Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Creative Line bei mangelhafter Ware nach eigener Wahl zur Nacherfüllung entweder in Form der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder in Form der Lieferung einer mangelfreien Sache (Neulieferung) berechtigt. Ist Creative Line zur Nachbesserung/Neulieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die Creative Line nicht zu vertreten hat, oder sind beide Arten der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden oder schlagen in sonstiger Weise fehl, so ist der Kunde, sofern weitere Nachbesserungsversuche für ihn unzumutbar sind, nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Bei einem nur unerheblichen Mangel kommt ein Rücktritt nicht in Betracht.
9.3 Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder diesen gleichgestellt, beschränkt sich die Gewährleistung bei einer mangelhaften Montageanleitung zunächst auf die Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung, es sei denn, eine ordnungsgemäße Montage ist bereist erfolgt. Dies gilt nicht, wenn wegen der mangelhaften Montageanleitung bereits ein Folgeschaden entstanden ist.
9.4 Die Gewährleistungsfrist gegenüber Nichtverbrauchern beträgt ein Jahr. Die Fristen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB bleiben hiervon unberührt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
9.5 Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Waren umfasst 1 Jahr. Diese beginnt mit der Lieferung.
9.6 Rückgriffsansprüche des Kunden gegen Creative Line aus § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelrechte hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für einen über den Ersatz von Aufwendungen hinausgehenden Schadensersatzanspruch gilt Ziffer 10. entsprechend.
10. eingeschränkte Haftung
10.1 Für weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche
des Kunden, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus
dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, haftet Creative
Line nur nach den nachfolgenden Bestimmungen.
10.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet Creative Line nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der schuldhaften Verletzung von Leben Körper oder Gesundheit und bei Mängeln, die von Creative Line arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit garantiert wurde.
10.3 Im Falle schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Creative Line auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit. Die Haftung wegen der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist - außer im Falle groben Verschuldens sowie der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit- auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf die Höhe des Warenwertes.
10.4 Schadensersatzansprüche verjähren -mit Ausnahme der Haftung wegen Vorsatzes- nach einem Jahr.
10.5 Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt.
11. Garantie
11.1 Für eine etwaige Garantie steht Creative Linel insoweit ein als diese von Creative Line ausdrücklich erklärt wurde.
11.2 Soweit Creative Line eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware abgibt, stehen dem Kunden die Rechte aus der Garantie gemäß den abgegebenen Garantiebedingungen ausschließlich gegenüber Creative Line zu. Die Rechte des Kunden gegenüber dem Hersteller bleiben hiervon unberührt.
12. Datenschutz
Daten der Kunden werden von Creative Line im erforderlichen Umfang unter Beachtung des Datenschutzgesetzes verarbeitet.
13. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2 Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder diesen gleichgestellt ist, ist der Erfüllungsort und der ausschließliche Gerichtsstand Berlin. Zuständiges Gericht für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg.
13.3 Hat der Kunde seinen Firmensitz außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und findet das Wiener UN-Kaufrecht (CISG) Anwendung, so gelten die folgenden Regelungen:
Vertragsänderungen und Vertragsaufhebungen sind ausnahmslos schriftlich zu vereinbaren.
Creative Line haftet nur dann auf Schadensersatz nach den gesetzlichen
Bestimmungen, wenn die Vertragsverletzung auf einer von Creative
Line, von ihren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
beruht. Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet
Creative Line auch nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist die gelieferte
Sache vertragswidrig, steht dem Kunden das Recht auf Ersatzlieferung
oder Vertragsaufhebung nur dann zu, wenn Schadensersatzansprüche
gegen Creative Line ausgeschlossen oder es dem Kunden unzumutbar
ist, die vertragswidrige Ware zu verwerten und den verbleibenden
Schaden geltend zu machen. In einem solchen Fall ist Creative Line
zunächst zur Mängelbeseitigung berechtigt. Schlägt
die Mängelbeseitigung fehl und/oder führt sie zu einer
unzumutbaren Verzögerung, so kann der Kunde nach seiner Wahl
die Vertragsaufhebung erklären oder Ersatzlieferung verlangen.
Hierzu ist er auch berechtigt, wenn die Mängelbeseitigung eine
unzumutbare Beeinträchtigung verursacht oder Ungewissheit über
die Erstattung etwaiger Auslagen des Kunden besteht. Bei der Lieferung
ins Ausland haften wir nicht nach den dortigen Vorschriften für
die Zulässigkeit der nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendung
der Sache. Creative Line haftet auch nicht für anfallende Steuern.
Bei der Lieferung ins Ausland haftet Creativ Line nicht für durch staatliche Maßnahmen, insbesondere Einfuhr- oder Ausfuhrbeschränkungen ausgelöste Lieferhindernisse.
14. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen erfasst nicht den übrigen vertraglichen Inhalt. Diese ist durch ergänzende Vertragsauslegung dem von den Parteien jeweilig gewollten anzupassen.
Stand September 2006